Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, die ein Verbraucher oder Unternehmen (nachfolgend „Kunde“) mit dem Unternehmen Richters Eventservice GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) abschließt.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn über eine Bestellung eine nachträgliche Bestätigung erteilt ist – beidseitige Willenserklärung.
3. Preise und Zahlungsbedingung
Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen und weitere genannten Preise sind unverbindlich und frei. Unsere Preise sind reine netto Tages-Mietpreise pro Sache. Der Rechnungspreis beinhaltet je nach Auftrag An- und Abfahrtskosten, sowie Auf- / Abbau und Verladezeiten.
Der Verkäufer erstellt nach Veranstaltungstag eine ordnungsmäßige Abrechnung. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich netto. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge per Überweisung. Zahlungsfristen und Bankverbindung sind der Rechnung zu entnehmen. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung incl. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€.
Eventuell entstehende Veranstaltungskosten wie GEMA-Gebühren sowie Energie-, Wasser- und Abfallkosten sowie eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung werden vom Kunden übernommen.
4. Liefer- und Servicebedingung
Der Lieferumfang wird durch unsere Auftragsbestätigung bestimmt.
A. Selbstabholer: Lieferung, Auf- und Abbau sowie die Betreuung der Sache und Haftung obliegt in der Verantwortung des Kunden. Die Mietsache steht nur an dem vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung. Abholung und Rücklieferung erfolgen nach Absprache. Der Kunde verpflichtet sich die Sache nach der Benutzung sauber,trocken und sachgemäß (wie entgegengenommen) zu verpacken und zurück zu bringen. Weist die Mietsache einen Defekt auf, ist dieser unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Der Kunde hat in jedem Fall die Reparaturkosten zu tragen. Sofern eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde die Kosten eines Ersatzgeräts zu tragen.
B. Lieferservice: Beinhaltet Lieferung, Auf- und Abbau. Die Lieferung der Sache erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart, zur Lieferadresse des Kunden. Die Betreuung und Haftung erfolgt in der Verantwortung des Kunden.
C. Komplettservice: Beinhaltet Lieferung, Aufbau-, Abbau sowie Betreuung. Die Betreuung findet durch geschultes Personal der Firma Kinderparadies oder kurzfristig vom Kunden engagierten Beaufsichtigungspersonal statt. Der Beaufsichtigung ist ein respektvoller Umgang zu gewähren sowie bei Aufforderungen Folge zu leisten. Das betreuende Personal beaufsichtigt den Spielbetriebt, jedoch übernimmt es keine Aufsichtspflicht.
5. Betriebsvoraussetzung
Der Kunde stellt den Aktionsplatz kostenfrei zur Verfügung und sorgt für den freien Zugang. Für Aufbauverzögerungen bedingt durch Falschparker, fehlende Stromanschlüsse oder ähnlichem ist der Verkäufer nicht verantwortlich.
Für alle Aktionsgeräte wird eine ebene, gereinigte und befestigte Fläche z.B. Gras, Pflaster benötigt. Die Fläche darf nicht geschottert sein. Direkte Zufahrt für einen Transporter (LKW 7,5t) sowie kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort müssen gewährleistet sein. Die Bereitstellung von Stromanschlüssen (Anforderung bitte der Modulkarte entnehmen – meist 230V, 16A) in der Aktionsnähe ist Angelegenheit des Kunden.
Bei Bedarf muss zum Be- und Entladen sowie Auf- und Abbau kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
6. Nutzungsbedingung
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die von der Mietsache ausgehenden Betriebsgefahr. Die Nutzung aller Mietsachen beruht auf eigene Gefahr. Für Minderjährige übernehmen die Eltern im Sinne der Sorgfaltspflicht Haftung für Ihre Kinder. Die Ausführung der Aufträge versteht sich vorbehaltlich höherer Gewalt.
7. Rücktritt und Widerrufsrecht
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält der Verkäufer den Anspruch auf den vereinbarten Rechnungspreis. Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko. Der kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies bedarf einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt durch den Kunden kann der Verkäufer angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgangenen Gewinns und seine Aufwendung geltend machen. Hierfür gilt:
• bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50%
• bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 75%
• am Tag der Veranstaltung: 100%
des vereinbarten Rechnungspreises laut Vertrag.
8. Haftung
Vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an und solange sich die Mietsache im Bereich des Kunden befindet, trägt der Kunde das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfang für die Sicherheit der Beauftragten und der eigenen und angemieteten Ausrüstung vom Verkäufer. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für die Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind.
Soweit im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten wie z.B. Rodeo Bull-Riding, Soft Bungee und weitere, angeboten wird, ist von der Natur der Sache liegenden üblichen Gefahren auszugehen. Die Teilnahme an diesen Geräten erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Mietgegenstandes zustande kommen. Ebenso verantwortet der Kunde den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle oder Stromunterversorgung haftet der Verkäufer nicht.
Haftung bei Selbstabholer und Lieferservice: Vermietung ohne Betreuung. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die vom Mietgegenstand ausgehender Betriebsgefahr.
Haftung bei Komplettservice: Vermietung incl. Betreuung. Alle vom Verkäufer beaufsichtigten Aktionen sind Haftpflicht versichert. Der Verkäufer übernimmt die Aufsicht des Spielbetriebes durch instruiertes Personal. Hierbei gilt jedoch keine Aufsichtspflicht im Sinne von §832 BGB: Haftung des Aufsichtspflichtigen.
9. Rückgabe der Mietsache
Der Kunde hat den Mietgegenstand in dem Zustand zurück zu geben, in dem er ihn erhalten hat. Weist der Mietgegenstand einen Defekt auf, hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich dies zu berichten. Weiterhin trägt der Kunde die Reparaturkosten. Sofern keine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde die Kosten für ein Ersatzgerät zu tragen.
Für übermäßig verschmutze Mietgegenstände hat der Kunde eine Reinigungspauschale von 25,00€ je angefallener begonnener Stunde zu zahlen.
10. Verschwiegenheit und Urheberrechte
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben und gestatten sich gegenseitig Pressemitteilungen über die Veranstaltung heraus zu geben. Die skizzierten Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers.
Der Verkäufer ist berechtigt Bild- und Tonmaterial jeder Art zu dokumentieren und zur Eigenwerbung zu veröffentlichen.
11. Allgemeine Bestimmung
Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen (z.B. Straßensperrung) oder Anmeldungen (z.B. GEMA) liegt organisatorisch und kostenlastig im Verantwortungsbereich des Kunden.
Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge.
Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Hünfeld.
